Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt jederzeit mit Strom oder Gas versorgt wird.
Sie dient als Auffanglösung, wenn kein anderer Vertrag besteht oder ein Anbieter ausfällt.
Als Ersatztarif hat sie nur 14 Tage Kündigungsfrist.
In der Regel liegen die Kosten für die Grundversorgung deutlich über den marküblichen Preisen.
Manche haben noch einen älteren Tarif mit automatischer Vertragsverlängerung. In der Regel wurden die alten Verträge dann um 12 Monate verlängert, wenn der Kündigungszeitpunkt überschritten war.
Diese Praxis ist inzwischen gesetzlich untersagt, lediglich einige alte Verträge haben noch diese Klausel. Ein guter Grund, die letzte Rechnung prüfen zu lassen.
Tarife seit 2023 dürfen nach der Vertragslaufzeit nur noch maximal 1 Monat Kündigungsfrist habe.
Vielleicht doch, sogar wahrscheinlich.
Oft können sogar bei kleinen Tarifen 10-50% der Kosten eingespart werden.
Wir machen die Arbeit – Sie haben Ihre Geld für besseres 😉
Nein. Der Strom oder das Gas kommen weiterhin über dieselben Leitungen und denselben Netzbetreiber zu Ihnen. Lediglich der Vertragspartner auf Ihrer Rechnung ändert sich. Eine Unterbrechung der Versorgung durch einen regulären Anbieterwechsel ist durch die gesetzliche Grundversorgung nicht möglich.
Nein. Wir übernehmen die Kündigung des bisherigen Vertrags sowie die Anmeldung beim neuen Anbieter und begleiten den gesamten Wechselprozess.
Sie erhalten die Unterlagen zur Prüfung und Freigabe, um den Rest kümmern wir uns.
Viele Energieanbieter bieten Neukunden besonders attraktive Konditionen an, um neue Kunden zu gewinnen.
Bestehende Verträge werden dagegen häufig über Jahre unverändert weitergeführt, wenn sie sich für den Energieversorger rechnen. Deshalb lohnt sich eine regelmäßige Tarifprüfung.
Nach Ablauf der Preisgarantie können Preise durch den Energieversorger angepasst werden.
Deshalb behalten wir wichtige Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig vor Ablauf Ihres Tarifs, damit Ihre Energiekosten durch einen Anschlusstarif wieder abgesichert sind.
Nach Ablauf der Preisgarantie können Preise durch den Energieversorger angepasst werden.
Wenige Versorger passen die Preise ohne eine Information, auch während der eigentlichen Vertragslaufzeit an. Das ist auf der Rechnung sichtbar.
Hierbei wird unterschieden, ob die Preisanpassung von dem Energieversorger selbst oder durch gesetzliche Bestimmungen gemacht wurde.
Gesetzliche Anpassungen von z.B. Steuer, Abgaben oder Umlagen geben Ihnen KEIN Sonderkündigungsrecht.
Oft nutzen Energieversorger solche Anlässe, um auch ihre eigenen Anpassungen zu machen. Hierdurch wiederum erhalten Sie wieder ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag bis vor der Preisänderung. Sie müssen lediglich vor dem Startdatum der Preisänderung kündigen.
3 Situationen berechtigen zu einer außerfristlichen Kündigung:
– in den meisten Fällen bei Auszug & Umzug
– Ihr Energieversorger passt die Preise an
– Todesfall des Vertragspartners
Sonderkündigungsrechte kann Ihr persönlicher Berater nicht übernehmen.
Er kann Sie hierbei mit Texten und Vordrucken unterstützen.
Auszug/ Umzug – Ihr Tarif ist an den stationären Zähler gebunden, Sie nicht.
Wenige Versorger drängen darauf, den Vertrag bei einem Umzug mitzunehmen.
Wenn an der Zieladresse bereits ein Vertrag läuft, ist dieser Anspruch auf Vertragsmitnahme nicht umsetzbar.
Wenn Sie das Land verlassen, dann Infomieren Sie Ihren Energieversorger bitte rechtzeitig. Den Zählerstand Zur Abmeldung bitte senden und, fall noch nicht geschehen, auf elektronische Post umstellen, damit Sie die Schlussrechnung erhalten.
Nach Ablauf der Preisgarantie können Preise durch den Energieversorger angepasst werden.
Deshalb behalten wir wichtige Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig vor Ablauf Ihres Tarifs, damit Ihre Energiekosten durch einen Anschlusstarif wieder abgesichert sind.
Damit sind Sie nicht allein. Viele Menschen haben bereits unvollständige Abrechnungen, plötzlich höhere Kosten im zweiten Jahr oder schlechten Kundenservice erlebt. Deshalb betrachten wir nicht nur den Preis, sondern auch Vertragsbedingungen, Zuverlässigkeit und Servicequalität der Anbieter.
Die Kosten für die Heizsaison werden über das ganze Jahr bezahlt. Wenn man während der Heizperiode durch einen Wechsel kurzzeitig in die Grundversorgung gerät, dann kann das teuer werden – da die anfallenden Kosten in der Grundversorgung NICHT auf das Jahr verteilt werden.
Hier ist auf den nahtlosen Wechsel ohne Grundversorgung besonders zu achten.
Bitte prüfen Sie, ob Sie für den bisherigen Anbieter einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben. Das ist meist die Ursache.
Oder es handelt sich um eine noch laufende Ratenzahlungs-Vereinbarung.
Der Netzbetreiber sorgt dafür, dass nur ein Energieversorger Sie beliefern und abrechnen darf.
Der Netzbetreiber besitzt und betreibt die Strom- oder Gasleitungen in Ihrer Region. Er sorgt dafür, dass die Energie zuverlässig bis zu Ihrem Haus transportiert wird.
Der Energieversorger verkauft Ihnen Strom oder Gas und stellt die Energie in Rechnung.
Sie können Ihren Energieversorger frei wählen.
Der Netzbetreiber bleibt in der Regel derselbe.
In einigen Regionen oder bei bestimmten Tarifen werden einzelne Leistungen wie Messstellenbetrieb oder Netzentgelte separat abgerechnet. Dadurch kann es vorkommen, dass neben der Rechnung des Energieversorgers zusätzlich eine Rechnung des Netzbetreibers oder Messstellenbetreibers eingeht.
Die Gesamtkosten ändern sich dadurch nicht automatisch – sie werden lediglich auf mehrere Rechnungen verteilt.
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchsdaten elektronisch erfasst und übermitteln kann. Dadurch entfällt oft das manuelle Ablesen des Zählers. Smart Meter sollen helfen, den Energieverbrauch direkter zu messen und zukünftig flexiblere Stromtarife zu ermöglichen. Sie sind verpflichtend ab 6.000 kWh/Jahr für Strom (kein Heizstrom).